Die Gesellschaften streben danach, global tätig zu sein, um neue Märkte zu erschließen, die Nachfrage zu steigern und manchmal auch, um die Erfüllung von Nachfragen kostengünstiger zu gestalten. Zu diesem Zweck ziehen es die Gesellschaften vor, anstatt eine neue Struktur von Grund auf zu schaffen, bestehende Strukturen durch Übernahmen in ihr eigenes Gefüge zu integrieren und dadurch zu wachsen. In diesem Zusammenhang sind die grenzüberschreitende Unternehmenskäufe ihrer Natur nach äußerst komplex und vielschichtig. Insbesondere bei den grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen kann die Bestimmung des anzuwendenden Rechts für die Streitigk
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Gelince Haber VerDie Gesellschaften streben danach, global tätig zu sein, um neue Märkte zu erschließen, die Nachfrage zu steigern und manchmal auch, um die Erfüllung von Nachfragen kostengünstiger zu gestalten. Zu diesem Zweck ziehen es die Gesellschaften vor, anstatt eine neue Struktur von Grund auf zu schaffen, bestehende Strukturen durch Übernahmen in ihr eigenes Gefüge zu integrieren und dadurch zu wachsen. In diesem Zusammenhang sind die grenzüberschreitende Unternehmenskäufe ihrer Natur nach äußerst komplex und vielschichtig. Insbesondere bei den grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen kann die Bestimmung des anzuwendenden Rechts für die Streitigkeiten eine äußerst komplexe Angelegenheit werden. Angesichts der zunehmenden Handelsbeziehungen zwischen der Türkei und Deutschland und der häufigen Übernahmen türkischer Unternehmen durch deutsche Gesellschaften zielt diese Arbeit darauf ab, durch eine vergleichende Betrachtung des deutschen und türkischen Rechts im Kontext grenzüberschreitender Unternehmenskäufen im Rahmen des internationalen Vertragsrechts aufzuzeigen, wie das anzuwendende Recht in möglichen rechtlichen Streitigkeiten ermittelt werden kann.(ARKA KAPAKTAN)
INHALTSVERZEICHNIS
LITERATURVERZEICHNIS
A. Einführung
B. Unternehmenskauf
I. Asset Deal
II. Share Deal
C. Anwendungsbereiche der Kollisionsrechte
I. Anwendungsbereich des EGBGB
II. Anwendungsbereich der Rom I-VO nach Art. 1 Rom I-VO
1. Sachlicher Anwendungsbereich nach Art. 1 Rom I-VO
2. Räumlicher Anwendungsbereich nach Art. 1 Abs. 4 und Art. 2 Rom I-VO
3. Zeitlicher Anwendungsbereich nach Art. 28 Rom I-VO
III. Anwendungsbereich des MÖHUK nach Art. 1 Abs. 1 MÖHUK
IV. Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (CISG) nach Art. 1 CISG
D. Bestimmung des Vertragsstatuts
I. Rechtswahl nach Art 3 Rom I-VO und Art. 24 MÖHUK
1. Ausdrückliche Rechtswahl nach Art. 3 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 Rom I-VO und Art. 24 Abs. 1 S. 1 MÖHUK
2. Stillschweigende Rechtswahl nach Art. 3 Abs 1 S. 2 Alt. 2 Rom I-VO und Art. 24 Abs. 1 S. 2 MÖHUK
3. Grenzen
II. Fehlende Rechtswahl
1. Vertragskatalog Art. 4 Abs. 1 Rom I-VO
2. Anknüpfung nach der charakteristischen Leistung des Vertrags nach Art. 4 Abs. 2 Rom I-VO und Art. 24 Abs. 4 S. 2 MÖHUK
3. Anknüpfung nach der engeren Verbindung Art. 4 Abs. 3 Rom I-VO und Art. 24 Abs. 4 S. 3 MÖHUK
4. Anknüpfung nach der engsten Verbindung Art. 4 Abs. 4 Rom I-VO Art. 24 Abs 4 S. 1 MÖHUK
E. Umfang des Vertragsstatuts nach Art. 10, 12 Rom I-VO und Art. 32 Abs. 1 MÖHUK
I. Allgemeines
II. Schranken
F. Form nach Art. 11 Rom I-VO und Art. 7 MÖHUK
G. Vertragserfüllung
H. Schiedsvereinbarungen
I. Bestimmung des Schiedsvereinbarungsstatuts
1. Anknüpfungsgrundsatz
2. Form der Schiedsvereinbarung
II. Das in Schiedsverfahren auf die Hauptsache anzuwendende Recht
I. FAZIT
J. Gesetzgebung
I. Gesetz über internationales Privat-Und Verfahrensrecht (Die Türkei)
II. Gesetz über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Die Türkei)
III. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Deutschland)
IV. Zivilprozessordnung (Buch 10) (Deutschland)
V. Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-VO)
VI. Europäisches Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21. April 1961
VII. New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958